AGB
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
1. Unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle laufenden und künftigen Aufträge des Auftraggebers, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen anerkannt haben. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die Entgegennahme unserer Dienstleistungen gilt als Anerkenntnis unserer Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
2. Etwaige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nichtig.
3. Wir sind berechtigt, Daten des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Es gilt überdies unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO.
II. Angebote, Abschlüsse
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
2. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder, wenn eine solche nicht erst zusammen mit der Rechnung erteilt wird, durch die Ausführung der Dienstleistung.
III. Preise
1. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
IV. Lieferfristen
1. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten. Mangels ausdrücklicher Garantie haben sie gleichwohl nur die Bedeutung, dem Auftraggeber einen ungefähren Anhaltspunkt für den Lieferzeitpunkt zu geben.
2. Soweit ausnahmsweise schriftlich Lieferfristen- und Termine verbindlich vereinbart sind, haben diese nur Gültigkeit, wenn im Zeitpunkt einer solchen schriftlichen Zusage alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten endgültig geklärt sind.
3. Höhere Gewalt berechtigt uns zur angemessenen Verlängerung der Frist oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Auftraggeber gegen uns Schadensersatzansprüche entstehen.
4. Wir sind zur Einhaltung der Lieferfristen nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht rechtzeitig erfüllt. Kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist.
V. Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Zahlungen sind bar oder per Überweisung auf unsere auf der Rechnung stehende Bankverbindung ohne jeden Abzug sofort frei unserer Zahlstelle zu leisten.
2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir
2.1 Zinsen in Höhe von 5 % ohne Mahnung und Schadensnachweis berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie der Rechte aus § 326 BGB bleiben vorbehalten, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von uns gefordert;
2.2 alle Ansprüche aus diesem Geschäft oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Auftraggeber sofort geltend machen;
2.3 unsere Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen noch offenen Ansprüche aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen durch den Auftraggeber zurückbehalten;
2.4 angemessene Sicherheitsleistungen verlangen.
3. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten oder Aufrechnungen sowie der Erhebung der Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Besteller ist insoweit die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.
VI. Lieferung
1. Die Lieferung des zu bearbeitenden Belegmaterials erfolgt nach Möglichkeit durch den Auftraggeber entweder in Papierform oder auf elektronischem Wege an unsere Adresse. Bei einer Abholung von Belegmaterial können wir dies durch unsere Mitarbeiter, oder aber auch durch Dienstleister wie Kurierdienste, Taxiunternehmer, Frachtunternehmer, sowie die Post erledigen lassen. Das Buchungsmaterial wird vom Auftraggeber ordnungsgemäß verpackt und vor dem Einblick der befördernden Personen im üblichen Umfang geschützt. Bei Verlust des Materials kommen wir für den Schaden nicht auf.
VII. Gewährleistung
1. Bei den Buchführungsarbeiten legen wir die vom Auftraggeber genannten Tatsachen und Unterlagen, insbesondere auch Zahlungsangaben, als richtig zugrunde, eine Überprüfung ist ausschließlich freiwilliger Natur. Offensichtliche Unrichtigkeiten können von uns ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber berichtigt werden. Skonto- und Kürzungsbuchungen können von uns, wenn sie uns plausibel erscheinen, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen, ohne dass wir für daraus folgende Schäden aufkommen.
2. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er uns unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass uns eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von uns zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
3. Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung von Fristen bei Lohnsteuerübermittlungen, Sozialversicherungsnachweisen und -meldungen und bei allen denkbaren Formularen, Stellungnahmen zu Anfragen von Ämtern, u.ä., auch wenn diese von uns erledigt werden, allein verantwortlich. Für Säumnis- und Verspätungszuschläge oder ggf. größere Schaden ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
4. Der Auftraggeber hat die Dienstleistung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Die Überwachung von Zahlungs- und Abgabeterminen obliegt in jedem Falle dem Auftraggeber. Mit Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen endgültig ausgeschlossen.
5. Gibt der Auftraggeber uns nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel zu überprüfen und/oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an dem bemängelten Buchungsmaterial vor, so verliert er damit etwaige Gewährleistungsansprüche.
6. Bei nachgewiesenen Mängeln werden kostenfrei Ersatzbuchungen, bzw. -abrechnungen vorgenommen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen, Steuererklärungsabgabeterminen, u. ä., sowie für die Schäden aus ggf. falsch abgerechneten Lohnabrechnungen, Skontoabzügen, übersehene Mahnungen und Überzahlungen des Auftraggebers, sowie für sämtliche Schäden auf Grund von Fehlbuchungen und Lieferverzögerungen. Insbesondere haften wir nicht bei fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Auftraggebers, sowie bei Fehlern im Buchungsmaterial.
7. Für Ersatzlieferungen gelten die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen entsprechend.
8. Weitergehende als die in Ziffer 6. genannten Ansprüche, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, sowie auf Ersatz von Folgeschäden oder sonstigen Schadensersatzansprüchen jeder Art sind ausgeschlossen.
9. Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verweigern, solange der Besteller nicht seine fälligen vertraglichen Verpflichtungen aus anderen Aufträgen oder den Teil seiner Verpflichtungen aus diesem Auftrag erfüllt hat, die dem Wert des Liefergegenstandes unter Berücksichtigung der berechtigten Gewährleistungsansprüche entspricht.
VIII. Kündigung
1. Beide Seiten können die Zusammenarbeit zum Ende des Monats kündigen. Bei einer Kündigung wird der laufende Monat noch zu Ende gebucht. Die dazugehörigen Rechnungen sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
2. Bei einem Gesellschafter- oder Geschäftsführerwechsel, oder bei Insolvenz des Auftraggebers können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
3. Sollten sich bei einer Kündigung durch den Auftraggeber noch in größerem Umfange Unterlagen des Auftraggebers bei uns befinden, bekommen wir eine angemessene Zeit von mindestens 2 Wochen, um diese zusammenzustellen und diese dem Auftraggeber zu übergeben.
4. Sollte sich der Auftraggeber bei der Kündigung in Zahlungsverzug befinden, sind wir befugt, Buchungsunterlagen u.ä. bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
5. Unabhängig davon bleibt beiden Seiten die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB.
IX. Schlussbestimmungen
1. Wir arbeiten als kompetenter Partner für Kontierung, Datenerfassung und EDV-Ausdruck ausschließlich im Rahmen des § 6 StBerG (keine Rechts- und Steuerberatung). Telefonische und mündliche Auskünfte sind unverbindlich und, sofern sie steuerliche und rechtliche Dinge tangieren, rein privater Natur.
2. Erfüllungsort für den gesamten Vertragsinhalt ist Dortmund.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Dortmund. Das gilt auch für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftraggeber an dem für seinen Wohn-/Firmensitz zuständigen Gericht zu verklagen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile gültig. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung als vereinbart.