Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Warum lohnt sich für Sie die Auslagerung?
Es gibt viele Gründe für einen Betrieb, bestimmte Bereiche, die bislang vom eigenen Personal gemacht wurden, auszulagern. Besondern eignet sich bei einem Outsourcing der Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Lohn- und Gehaltsdienstleistungen.
Um eine Lohnabrechnung erstellen zu können, werden umfangreiches Fachwissen und Kenntnisse aus einer Vielzahl von Gesetzen benötigt. Aus diesem Grund ist es betriebswirtschaftlich weniger sinnvoll, wenn sich ein Mitarbeiter in Ihrem Hause mit allen Rechtsbereichen auseinandersetzt, regelmäßig Schulungen besucht und viel Zeit investiert, um dann monatlich 100, 50 oder vielleicht auch nur 20 Lohnabrechnungen zu erstellen
Die Gründe für die Entscheidung zu Gunsten einer externen Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sind vielfältig:
Ein Lohnbuchhalter muss sich mit dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht auskennen und stets auf dem Laufenden sein. Wir sind hier seit über 30 Jahren Spezialisten.
Bei Kleinbetrieben ergibt sich der Sinn von selbst: Chef und Mitarbeiter sind mit dem eigentlichen Tagesgeschäft voll ausgelastet und können sich nicht mit der immer komplizierter werdenden Materie der Lohnbuchhaltung beschäftigen.
Aber auch bei mittleren Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Argumenten für eine Auslagerung:
Die Anforderungen für die ordnungsgemäße monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung werden immer größer. Laufende Änderungen und die Einhaltung von Fristen erfordern eine permanente Aktualisierung des eigenen Know-hows. Ein Aufwand, für den Sie keine Zeit haben. Stattdessen haben Sie Zeit, sich auf Ihre eigenen Aufgaben zu konzentrieren, um Umsatz und Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Sie sparen Kosten: Fachkräfte verursachen Kosten. Selbst wenn nur eine 520 €-Stelle besetzt wird, müssen auch diese Kosten durch die Firma erst erwirtschaftet werden. Normale Bürokräfte, die die Lohnabrechnung neben dem Tagesgeschäft machen, haben oft nicht genügend Fachwissen, um auftretende Besonderheiten und Stolpersteine der Lohnbuchhaltung zu kennen. Dies kann weiteren, unnötigen Aufwand zur Folge haben. Durch das Outsourcing entfallen auch weiterführende Kosten für die Weiterbildung der Lohnbuchhalter wie z.B. Lehrgänge und Literatur.
Ein weiterer Grund für das Outsourcing könnte das Ausscheiden der Fachkraft, die die Lohnbuchhaltung gemacht hat, sein. Sie müssten entweder einer anderen vorhandenen Bürokraft diese Aufgabe übertragen, die nicht unbedingt in der Materie steckt, oder Sie müssten eine Neueinstellung vornehmen, mit all den Unwägbarkeiten, die das mit sich bringt.
Wenn Lohnbuchhalterinnen durch Schwangerschaft und Mutterschutz für eine gewisse Zeit ausfallen, muss in Unternehmen eine Übergangslösung gefunden werden. Das Einstellen und die Einarbeitung einer Ersatzkraft ist aber immer mit viel Arbeit und Stress verbunden. Hinzu kommt, dass die Identifikation mit dem Unternehmen für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer, die, bzw. der nur für eine begrenzte Zeit eingestellt wird, schwierig ist und die Arbeitsleistung u.U. darunter leidet. Hier ist eine unkomplizierte und zeitlich begrenzte Auslagerung der Lohnbuchhaltung ein logischer und kosteneffizienter Schritt.
Generell ist es für mittelständige Unternehmen zweckmäßig, Bereiche, die sich auch außerhalb des Betriebs machen lassen, auszulagern. Der ausgelagerte Bereich lässt sich konkret kalkulieren, es gibt keine Ausfälle und Unwägbarkeiten in Form von Urlaub, Krankheit, Inkompetenz und mangelnder Arbeitsmoral. Sie brauchen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, mit EDV-Wartung und deren Aktualisierung haben Sie nichts zu tun. Der Preis für eine Lohnabrechnung pro Mitarbeiter steht im voraus fest. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, wir nehmen Ihnen die Sorgen ab.
Aber auch für Steuerberater kann es sich lohnen, den Bereich Lohn und Gehalt auszulagern. Als Steuerberater sind Sie Spezialist für steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen. Ständige Erneuerungen, die steigende Komplexität und der hohe Beratungsbedarf der Mandanten nehmen Sie zunehmend in Anspruch, so dass kleinere Prozesse und Routineaufgaben wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Arbeit „aufhalten“ und sich häufig auch nicht rechnen. Zum anderen minimieren Sie das Risiko von Ausfällen durch Krankheit und Urlaub bei Ihren Mitarbeitern, sowie von Personalengpässen. Wir nehmen Ihnen diese Routinearbeiten ab, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie entscheiden dabei, ob wir direkt mit dem Mandanten kommunizieren oder ob die Beziehung über Sie läuft. Natürlich garantieren wir Ihnen Mandantenschutz.
Es gibt also viele Gründe, warum Sie gerade bei der Lohnbuchhaltung an Outsourcing denken sollten. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Lohn- und Gehaltsdienstleistungen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung
Was fällt da alles an?
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Es müssen gesetzliche, ggf. tarifliche und andere Rahmenbedingungen eingehalten werden. Alle Posten müssen fehlerfrei bearbeitet werden.
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Abrechnungen müssen i.d.R. in kurzer Zeit erstellt werden, dennoch sollten Fristen des Finanzamts und der Sozialversicherungen eingehalten werden.
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Es müssen gesetzliche Änderungen und neue Entwicklungen immer im Auge behalten und umgesetzt werden. Der Arbeitgeber sollte darüber informiert werden.
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Neue Mitarbeiter müssen erfasst und in das Abrechnungssystem eingepflegt werden. Ausgeschiedene Mitarbeiter müssen ihre Papiere bekommen und ordnungsgemäß abgemeldet werden.
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Die Mandanten-, Personen- und Krankenkassen-Stammdaten müssen laufend gepflegt werden.
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Lohnsteueranmeldungen und Sozialversicherungsnachweise müssen pünktlich abgegeben werden.
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Sozialversicherungsmeldungen aller Art müssen zeitnah erfolgen.
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Die Berufsgenossenschaft bekommt jährlich je eine Meldung für einzelne Mitarbeiter und eine weitere für den gesamten Betrieb.
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Die Lohnabrechnungen müssen alle für den Arbeitnehmer relevanten Lohnarten enthalten. Die Stundenzahl und andere Variable müssen korrekt eingetragen werden.
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Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtstunden, Sonn- und Feiertage müssen berücksichtigt werden.
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Sachbezüge und geldwerte Vorteile müssen berücksichtigt werden.
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Die Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen abgerufen werden, damit die Mitarbeiter mit der aktuellen Steuerklasse, der Religionszugehörigkeit, den Kinderfreibeträgen, usw. abgerechnet werden können (ELStAM).
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Die Urlaubskartei muss gepflegt werden und in den Abrechnungen vermerkt werden.
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Erfassung von Vorschüssen, Abschlägen und ggf. Lohnpfändungen.
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Krankheitszeiten müssen abgerufen, erfasst und abgerechnet werden.
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VL und betrieblich Altersversorgung.
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Vorruhestand.
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Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung.
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Sind Krankheits- und Mutterschaftszeiten (U1 und U2) nach AAG abzurechnen?
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Korrespondenz mit Krankenkassen, Arbeitsämtern und Behörden.
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Bescheinigungen aller Art müssen erstellt werden.
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Neu ab 1.Juli 2023: Elektronische Übermittlung der Daten zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos an die Krankenkasse.
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Hinweis gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Personenbezogene Daten des Mandanten werden per EDV erfasst, verarbeitet und gespeichert (siehe unsere Datenschutzrichtlinie).
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Was können wir für Sie tun und was kostet das?
Wir kümmern uns mit Herz und viel Sachverstand um Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Wir wissen worauf es ankommt und denken in Ihrem Sinne mit. Langjährige Erfahrung, kompetente Mitarbeiter, die sich stets auf dem Laufenden halten und ein leistungsstarkes Abrechnungsprogramm machen uns zum idealen Partner.
Wie erledigen die Lohnabrechnungen für unsere Mandanten in unseren beiden Büros mit dem AGENDA-Lohnprogramm; ein Arbeiten bei Ihnen vor Ort mit Ihrem Programm ist nicht möglich. Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten ausschließlich auf eigenen Servern – und dort bleiben sie auch! Kein fremdes Rechenzentrum ist mehr als unbedingt nötig involviert, alles ist datenschutzkonform. Verschwiegenheit, Datensicherheit und moderne IT sind für uns selbstverständlich.
Eine Übernahme der Dateien aus Ihrem bisherigen Programm auf elektronischem Wege ist i.d.R. problemlos möglich. Selbstverständlich können wir die Stammdaten zu Ihrer Belegschaft auch manuell übernehmen.
Das Übernehmen und Einrichten des Datenstamms machen wir natürlich kostenlos. Am Anfang werden wir sicherlich noch die eine oder andere Frage haben, die Sie dann bitte beantworten möchten.
Wir erhalten einmal im Monat, rechtzeitig vor dem Zahltag an Ihre Mitarbeiter die notwendigen Abrechnungsinformationen (Stundenzettel, Daten zu anderen Lohnarten, Urlaubszeiten, Krankentage,…). Diese werden von uns verarbeitet und Sie erhalten wenige Tage später die Auswertungen, also die Lohnabrechnungsformulare für die Mitarbeiter, eine Zahlungsliste (auch als Datenträger möglich), eine Buchungsliste für Ihre Finanzbuchhaltung und die Kopien der Lohnsteueranmeldung und der SV-Nachweise und Meldungen in Papierform oder per elektronischer Datenübertragung. Parallel dazu übermitteln wir die Lohnsteueranmeldung, sowie die Nachweise und Meldungen der Sozialversicherungen.
Was kostet das?
Vorab: Wir bieten Ihnen ein faires Angebot ohne versteckte Kosten. Viele Wettbewerber von uns setzen einen vergleichsweise niedrigen Preis pro Monat und Abrechnung an, berechnen dann aber z.B. An- und Abmeldung, Bescheinigungen und jeden weiteren Handschlag noch einmal extra. Bei uns erhalten Sie einen weitgehenden Komplettpreis pro Abrechnung, pro Monat und Mitarbeiter.
Die monatliche Abrechnung kostet bei Mandanten mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 12,50 € pro Mitarbeiter/in und eine monatliche Pauschale von 35,- €. Bei Mandaten mit unter 10 Mitarbeiter/innen erhöht sich der Preis auf 14,- € pro Mitarbeiter/in, die Pauschale bleibt gleich.
In diesem Preis sind die Abrechnungen, eine Zahlungsliste (ggf. auch digital), der Versand der Lohnsteueranmeldungen, der Lohnsteuerbescheinigungen und der SV-Nachweise, alle SV-Meldungen, Arbeits- und Nebenverdienstbescheinigungen für die Arbeitsagentur, bzw. das Jobcenter, Wohngeldbescheinigungen, etc. enthalten. WICHTIG: Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern zahlen Sie diese Posten nicht alle extra.
Jährliche BG-Meldung, ggf. Schwerbehindertenmeldung, Meldung für das Statistische Landesamt (sofern das bei Ihnen überhaupt zum Tragen kommt) werden extra berechnet. Ebenfalls Lohnsteuer- und SV-Prüfungen, die auf Wunsch auch in unseren Räumen durchgeführt werden können. Preise auf Anfrage, bzw. nach Aufwand.
Bei Kurzarbeit kommen 6,- € pro Abrechnung und Mitarbeiter hinzu. AAG-Meldungen für U1 und U2-Erstattungen (sofern bei Ihrem Betrieb möglich) werden mit 5,- € berechnet. Korrekturabrechnungen (nach Abschluss der monatlichen Lohnabrechnungen) kosten 7,50 € pro Mitarbeiter/in extra.
Warum lohnt sich für Sie die Auslagerung?
Was fällt da alles an?
Was können wir für Sie tun und was kostet das?
